ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Definition
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Thomas Koren,
nachfolgend „K&K-Motortuning“ genannt, und dem Vertragspartner. Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen lt. HGB als auch für
Konsumenten, folgend "Kunde" genannt, gelten.

2. Geltungsbereich der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen K&K-Motortuning und dem Kunden erfolgen auch künftig ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen
einverstanden. Weiters ist der Kunde verpflichtet bei einer Weiterveräußerung an Dritte unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit
unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden.
Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch K&K-Motortuning.

4. Lieferung und Leistung
Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben K&K-Motortuning
von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich K&K-Motortuning vor.
Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.

5. Preise
Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste, bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der
Lieferung und Leistung.

6. Produkt
Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind cirka Werte, welche geringfügig unter bzw. überschritten werden
können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche von Ihren Fahrzeug abweichen können. Eine
Haftung ist dadurch ausgeschlossen.
Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges, mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.

7.Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die von K&K-Motortuning installierte Software bzw. Hardware beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus.
Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips/Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte
Werksgarantie entfallen, übernimmt K&K-Motortuning ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht.(Eine Motorgarantie kann gegen einen
Aufpreis abgeschlossen werden).
Der Kunde wurde darauf hingewiesen das durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges
erlischt, sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV – Gutachten ( das bei der Firma K&K-Motortuning für die meisten
Fahrzeuge gegen Aufpreis erhältlich ist ) wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und
darf nur im Motorsport verwendet werden.
Der Käufer ist ausdrücklich über Alle, in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors, Turbolader,
Getriebe, Achsen alle Beweglichen Teile usw., und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer ( als auch
Abgasveränderung, Rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma K&K-Motortuning
unmittelbar vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet die
Mehrleistung seiner Versicherung zu melden.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von K&K-Motortuning.

9. Zahlungsbedingungen
Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

10. Urheberrecht
Alle von K&K-Tuning gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate
Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 12.000,-- aus.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Graz-Umgebung.

12. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.